F III 192/66•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat, 1967-08-28, F III 192/66
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat, 1967-08-28, F III 192/66
F III 192/66Verwaltungsgericht / 3. Abteilung28.08.1967
Regest
Die aufgrund einer Lage und Oberflächengestaltung entstehenden höheren Baukosten eines Baugrundstücks sind wesentliche Umstände, die bei der Bemessung der Abfindung nach § 44 Abs. 2 FlurbG zu berücksichtigen sind. Zur Frage der Zugänglichkeit eines Grundstücks im Sinne von § 44 Abs. 3 FlurbG (st. Rspr.). Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023474
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat — F III 192/66 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1967-08-28
Aktenzeichen: F III 192/66
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1967:0828.F.III192.66.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
Die aufgrund einer Lage und Oberflächengestaltung entstehenden höheren Baukosten eines Baugrundstücks sind wesentliche Umstände, die bei der Bemessung der Abfindung nach § 44 Abs. 2 FlurbG zu berücksichtigen sind. Zur Frage der Zugänglichkeit eines Grundstücks im Sinne von § 44 Abs. 3 FlurbG (st. Rspr.).
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