Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat, 1967-08-24, F III 2/65

F III 2/65Verwaltungsgericht / 3. Abteilung24.08.1967

Regest

Die Zugänglichkeit eines Grundstücks im Sinne von § 44 Abs. 3 ist, auch wenn das Grundstück aus mehreren Parzellen besteht, geschaffen, wenn die Bewirtschaftung sämtlicher Parzellen des Grundstücks vor dem Anschluß an nur einen Weg möglich ist. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023470

Gesamter Gesetzestext

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat — F III 2/65 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1967-08-24

Aktenzeichen: F III 2/65

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1967:0824.F.III2.65.0A

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

Die Zugänglichkeit eines Grundstücks im Sinne von § 44 Abs. 3 ist, auch wenn das Grundstück aus mehreren Parzellen besteht, geschaffen, wenn die Bewirtschaftung sämtlicher Parzellen des Grundstücks vor dem Anschluß an nur einen Weg möglich ist.

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