Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1967-08-15, OS I 39/65

OS I 39/65Verwaltungsgericht / 1. Abteilung15.08.1967

Regest

Einzelfall, in dem der Verfolgte und Geschädigte eine Beförderung auf Grund des BWGöD deshalb nicht beanspruchen kann, weil er weder die vorgeschriebene Prüfung abgelegt hat noch seine Befähigung und Erprobung für das höhere Amt nachweisen kann. Verfahrensgang vorgehend VG Frankfurt, 10. März 1965, III/1-478/64, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023466

Gesamter Gesetzestext

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat — OS I 39/65 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1967-08-15

Aktenzeichen: OS I 39/65

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1967:0815.OS.I39.65.0A

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

Einzelfall, in dem der Verfolgte und Geschädigte eine Beförderung auf Grund des BWGöD deshalb nicht beanspruchen kann, weil er weder die vorgeschriebene Prüfung abgelegt hat noch seine Befähigung und Erprobung für das höhere Amt nachweisen kann.

Verfahrensgang

vorgehend VG Frankfurt, 10. März 1965, III/1-478/64, Urteil

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