OS I 39/65•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1967-08-15, OS I 39/65
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1967-08-15, OS I 39/65
OS I 39/65Verwaltungsgericht / 1. Abteilung15.08.1967
Regest
Einzelfall, in dem der Verfolgte und Geschädigte eine Beförderung auf Grund des BWGöD deshalb nicht beanspruchen kann, weil er weder die vorgeschriebene Prüfung abgelegt hat noch seine Befähigung und Erprobung für das höhere Amt nachweisen kann. Verfahrensgang vorgehend VG Frankfurt, 10. März 1965, III/1-478/64, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023466
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat — OS I 39/65 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1967-08-15
Aktenzeichen: OS I 39/65
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1967:0815.OS.I39.65.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
Einzelfall, in dem der Verfolgte und Geschädigte eine Beförderung auf Grund des BWGöD deshalb nicht beanspruchen kann, weil er weder die vorgeschriebene Prüfung abgelegt hat noch seine Befähigung und Erprobung für das höhere Amt nachweisen kann.
Verfahrensgang
vorgehend VG Frankfurt, 10. März 1965, III/1-478/64, Urteil
Permalink
- Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023466
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.