Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1967-07-28, OS IV 145/66

OS IV 145/66Verwaltungsgericht / 4. Abteilung28.07.1967

Regest

In einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil, der nach der vorhandenen Bebauung vorwiegend dem Wohnen dient, ist ein Lagerplatz bedenklich und damit nicht zulässig. Verfahrensgang vorgehend VG Kassel, 16. September 1966, II 36/66, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023457

Gesamter Gesetzestext

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat — OS IV 145/66 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1967-07-28

Aktenzeichen: OS IV 145/66

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1967:0728.OS.IV145.66.0A

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

In einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil, der nach der vorhandenen Bebauung vorwiegend dem Wohnen dient, ist ein Lagerplatz bedenklich und damit nicht zulässig.

Verfahrensgang

vorgehend VG Kassel, 16. September 1966, II 36/66, Urteil

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