IV OE 50/67•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1967-07-28, IV OE 50/67
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1967-07-28, IV OE 50/67
IV OE 50/67Verwaltungsgericht / 4. Abteilung28.07.1967
Regest
Für Schadensersatzansprüche nach § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG ist der Rechtsweg zu den Gerichten der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht gegeben. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023454
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat — IV OE 50/67 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1967-07-28
Aktenzeichen: IV OE 50/67
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1967:0728.IV.OE50.67.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
Für Schadensersatzansprüche nach § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG ist der Rechtsweg zu den Gerichten der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht gegeben.
Permalink
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