Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1967-07-19, II OE 39/67

II OE 39/67Verwaltungsgericht / 2. Abteilung19.07.1967

Regest

Die Inanspruchnahme von Rechten und Vergünstigungen als Vertriebener hängt von dem Zeitpunkt der ständigen Aufenthaltnahme in der Bundesrepublik Deutschland ab. Die Aufenthaltnahme kann durch die Begründung des Wohnsitzes nicht ersetzt werden. Verfahrensgang vorgehend VG Frankfurt, 14. Februar 1967, VI/1-93/66, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023446

Gesamter Gesetzestext

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat — II OE 39/67 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1967-07-19

Aktenzeichen: II OE 39/67

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1967:0719.II.OE39.67.0A

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

Die Inanspruchnahme von Rechten und Vergünstigungen als Vertriebener hängt von dem Zeitpunkt der ständigen Aufenthaltnahme in der Bundesrepublik Deutschland ab. Die Aufenthaltnahme kann durch die Begründung des Wohnsitzes nicht ersetzt werden.

Verfahrensgang

vorgehend VG Frankfurt, 14. Februar 1967, VI/1-93/66, Urteil

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