II OE 38/67•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1967-07-19, II OE 38/67
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1967-07-19, II OE 38/67
II OE 38/67Verwaltungsgericht / 2. Abteilung19.07.1967
Regest
Die Inanspruchnahme von Rechten und Vergünstigungen als Vertriebener hängt von dem Zeitpunkt der ständigen Aufenthaltnahme in der Bundesrepublik Deutschland ab. Sie kann durch die Begründung des Wohnsitzes nicht ersetzt werden. Verfahrensgang vorgehend VG Frankfurt, 14. Februar 1967, VI/1-92/66, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023445
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat — II OE 38/67 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1967-07-19
Aktenzeichen: II OE 38/67
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1967:0719.II.OE38.67.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
Die Inanspruchnahme von Rechten und Vergünstigungen als Vertriebener hängt von dem Zeitpunkt der ständigen Aufenthaltnahme in der Bundesrepublik Deutschland ab. Sie kann durch die Begründung des Wohnsitzes nicht ersetzt werden.
Verfahrensgang
vorgehend VG Frankfurt, 14. Februar 1967, VI/1-92/66, Urteil
Permalink
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