Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1967-07-19, II OE 26/67

II OE 26/67Verwaltungsgericht / 2. Abteilung19.07.1967

Regest

Für die Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle wird der Nachweis der notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten für das selbständig zu betreibende Handwerk im allgemeinen durch eine Überprüfung des Bewerbers (Arbeitsprobe) und die Beurteilung seiner bisherigen Tätigkeit erbracht. Verfahrensgang vorgehend VG Frankfurt, 31. Januar 1967, IV/2-1005/66, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023443

Gesamter Gesetzestext

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat — II OE 26/67 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1967-07-19

Aktenzeichen: II OE 26/67

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1967:0719.II.OE26.67.0A

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

Für die Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle wird der Nachweis der notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten für das selbständig zu betreibende Handwerk im allgemeinen durch eine Überprüfung des Bewerbers (Arbeitsprobe) und die Beurteilung seiner bisherigen Tätigkeit erbracht.

Verfahrensgang

vorgehend VG Frankfurt, 31. Januar 1967, IV/2-1005/66, Urteil

Permalink

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.