II OE 26/67•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1967-07-19, II OE 26/67
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1967-07-19, II OE 26/67
II OE 26/67Verwaltungsgericht / 2. Abteilung19.07.1967
Regest
Für die Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle wird der Nachweis der notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten für das selbständig zu betreibende Handwerk im allgemeinen durch eine Überprüfung des Bewerbers (Arbeitsprobe) und die Beurteilung seiner bisherigen Tätigkeit erbracht. Verfahrensgang vorgehend VG Frankfurt, 31. Januar 1967, IV/2-1005/66, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023443
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat — II OE 26/67 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1967-07-19
Aktenzeichen: II OE 26/67
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1967:0719.II.OE26.67.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
Für die Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle wird der Nachweis der notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten für das selbständig zu betreibende Handwerk im allgemeinen durch eine Überprüfung des Bewerbers (Arbeitsprobe) und die Beurteilung seiner bisherigen Tätigkeit erbracht.
Verfahrensgang
vorgehend VG Frankfurt, 31. Januar 1967, IV/2-1005/66, Urteil
Permalink
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