Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1967-07-11, OS I 90/65

OS I 90/65Verwaltungsgericht / 1. Abteilung11.07.1967

Regest

1. Zur Frage, ob eine "Schwarzfahrt" oder sonstige zur Schadensersatzpflicht führende vorsätzliche Dienstpflichtverletzung eines Soldaten vorliegt, wenn er eine Fahrt mit einem Kfz ohne gültigen Fahrbefehl durchführt, weil dies die einzige Möglichkeit darstellt, einen vom Kompaniefeldwebel erteilten Befehl auszuführen. 2. Zur Frage, ob bei einem Verkehrsunfall leichte oder grobe Fahrlässigkeit vorlag. Verfahrensgang vorgehend VG Wiesbaden, 23. September 1965, i/2-104/65, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023439

Gesamter Gesetzestext

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat — OS I 90/65 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1967-07-11

Aktenzeichen: OS I 90/65

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1967:0711.OS.I90.65.0A

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

  1. Zur Frage, ob eine "Schwarzfahrt" oder sonstige zur Schadensersatzpflicht führende vorsätzliche Dienstpflichtverletzung eines Soldaten vorliegt, wenn er eine Fahrt mit einem Kfz ohne gültigen Fahrbefehl durchführt, weil dies die einzige Möglichkeit darstellt, einen vom Kompaniefeldwebel erteilten Befehl auszuführen.

  2. Zur Frage, ob bei einem Verkehrsunfall leichte oder grobe Fahrlässigkeit vorlag.

Verfahrensgang

vorgehend VG Wiesbaden, 23. September 1965, i/2-104/65, Urteil

Permalink

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