OS I 48/66•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1967-07-11, OS I 48/66
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1967-07-11, OS I 48/66
OS I 48/66Verwaltungsgericht / 1. Abteilung11.07.1967
Regest
1. Auf frühere Ehrenbeamte finden die Vorschriften des Gesetzes 131 über Versorgung keine Anwendung. 2. Einzelfall eines in den "neu besetzten Ostgebieten" als Leiter eines Gemeindebezirks eingesetzten "Amtsbürgermeisters". Verfahrensgang vorgehend VG Darmstadt, 21. April 1966, I-48/66, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023436
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat — OS I 48/66 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1967-07-11
Aktenzeichen: OS I 48/66
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1967:0711.OS.I48.66.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
-
Auf frühere Ehrenbeamte finden die Vorschriften des Gesetzes 131 über Versorgung keine Anwendung.
-
Einzelfall eines in den "neu besetzten Ostgebieten" als Leiter eines Gemeindebezirks eingesetzten "Amtsbürgermeisters".
Verfahrensgang
vorgehend VG Darmstadt, 21. April 1966, I-48/66, Urteil
Permalink
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