OE II 8/67•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1967-06-21, OE II 8/67
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1967-06-21, OE II 8/67
OE II 8/67Verwaltungsgericht / 2. Abteilung21.06.1967
Regest
Von der Rechtskraft eines Strafurteils an, das auch über die Entziehung einer Fahrerlaubnis befindet, sind wegen der gesetzlich bestimmten Bindungswirkung alle gleichlautenden oder gegenteiligen Bescheide der Verwaltungsbehörde, die dieselbe Fahrerlaubnis betreffen, gegenstandslos geworden. Verfahrensgang vorgehend VG Kassel, 14. Dezember 1966, I 781/65, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023420
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat — OE II 8/67 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1967-06-21
Aktenzeichen: OE II 8/67
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1967:0621.OE.II8.67.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
Von der Rechtskraft eines Strafurteils an, das auch über die Entziehung einer Fahrerlaubnis befindet, sind wegen der gesetzlich bestimmten Bindungswirkung alle gleichlautenden oder gegenteiligen Bescheide der Verwaltungsbehörde, die dieselbe Fahrerlaubnis betreffen, gegenstandslos geworden.
Verfahrensgang
vorgehend VG Kassel, 14. Dezember 1966, I 781/65, Urteil
Permalink
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