Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1967-06-21, OE II 8/67

OE II 8/67Verwaltungsgericht / 2. Abteilung21.06.1967

Regest

Von der Rechtskraft eines Strafurteils an, das auch über die Entziehung einer Fahrerlaubnis befindet, sind wegen der gesetzlich bestimmten Bindungswirkung alle gleichlautenden oder gegenteiligen Bescheide der Verwaltungsbehörde, die dieselbe Fahrerlaubnis betreffen, gegenstandslos geworden. Verfahrensgang vorgehend VG Kassel, 14. Dezember 1966, I 781/65, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023420

Gesamter Gesetzestext

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat — OE II 8/67 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1967-06-21

Aktenzeichen: OE II 8/67

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1967:0621.OE.II8.67.0A

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

Von der Rechtskraft eines Strafurteils an, das auch über die Entziehung einer Fahrerlaubnis befindet, sind wegen der gesetzlich bestimmten Bindungswirkung alle gleichlautenden oder gegenteiligen Bescheide der Verwaltungsbehörde, die dieselbe Fahrerlaubnis betreffen, gegenstandslos geworden.

Verfahrensgang

vorgehend VG Kassel, 14. Dezember 1966, I 781/65, Urteil

Permalink

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.