OS II 69/66•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1967-06-13, OS II 69/66
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1967-06-13, OS II 69/66
OS II 69/66Verwaltungsgericht / 2. Abteilung13.06.1967
Regest
1. Die staatsrechtliche Zulässigkeit der Filmbewertungsstelle Wiesbaden. 2. Die Grundrechtsgebundenheit der Filmbewertung durch die FBW im Hinblick auf: Das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Freiheit der Berichterstattung, des Zensurverbot (formeller und materieller Zensurbegriff), den Grundsatz der Chancengleichheit und die Freiheit der Kunst. 3. Abgrenzung des verfassungsrechtlichen wertdifferenzierungsfreien Kunstbegriffs gegenüber dem wertbezogenen Kunstbegriff in Einzelgesetzen. 4. Zur Auslegung und Anwendung der nach den Vergnügungssteuergesetzen der Länder für Steuervergünstigungen bei Filmveranstaltungen erforderlichen, gesetzlich unbestimmten Prädikaten "wertvoll" und "besonders wertvoll". 5. Das Beurteilungsvermögen der FBW-Bewertungsausschüsse bei Anwendung filmkünstlerischer Bewertungsmaßstäbe und die Grenzen richterlicher Überprüfbarkeit nicht völlig diskursiver Wertentscheidungen im Kunstbereich. 6. Die Grenzen öffentlicher Kunstpflege (Subsidiaritätsprinzip). Verfahrensgang vorgehend VG Wiesbaden, 28. September 1961, I/1-457/60, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023409
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat — OS II 69/66 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1967-06-13
Aktenzeichen: OS II 69/66
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1967:0613.OS.II69.66.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
-
Die staatsrechtliche Zulässigkeit der Filmbewertungsstelle Wiesbaden.
-
Die Grundrechtsgebundenheit der Filmbewertung durch die FBW im Hinblick auf: Das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Freiheit der Berichterstattung, des Zensurverbot (formeller und materieller Zensurbegriff), den Grundsatz der Chancengleichheit und die Freiheit der Kunst.
-
Abgrenzung des verfassungsrechtlichen wertdifferenzierungsfreien Kunstbegriffs gegenüber dem wertbezogenen Kunstbegriff in Einzelgesetzen.
-
Zur Auslegung und Anwendung der nach den Vergnügungssteuergesetzen der Länder für Steuervergünstigungen bei Filmveranstaltungen erforderlichen, gesetzlich unbestimmten Prädikaten "wertvoll" und "besonders wertvoll".
-
Das Beurteilungsvermögen der FBW-Bewertungsausschüsse bei Anwendung filmkünstlerischer Bewertungsmaßstäbe und die Grenzen richterlicher Überprüfbarkeit nicht völlig diskursiver Wertentscheidungen im Kunstbereich.
-
Die Grenzen öffentlicher Kunstpflege (Subsidiaritätsprinzip).
Verfahrensgang
vorgehend VG Wiesbaden, 28. September 1961, I/1-457/60, Urteil
Permalink
- Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023409
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.