OS I 49/65•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1967-06-13, OS I 49/65
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1967-06-13, OS I 49/65
OS I 49/65Verwaltungsgericht / 1. Abteilung13.06.1967
Regest
1. Zur Frage, ob einem Baubeamten der Deutschen Bundesbank während einer Abordnung unter Anerkennung seines Pkw's als privateigenes Kraftfahrzeug Wegstreckenentschädigung für seine Fahrten zwischen Beschäftigungsort und Wohnort bzw. dienstlichen Wohnsitz neben Beschäftigungsvergütung gewährt werden kann. 2. Zur Frage, ob eine verzögerliche Behandlung von Anträgen eines Beamten durch den Dienstherrn eine Fürsorgepflichtverletzung darstellt. 3. Die während einer Abordnung erbrachten Leistungen rechtfertigen wegen ihres vorübergehenden Charakters eine Zuwendung für besondere, ständig zu erbringende Leistungen nicht. Verfahrensgang vorgehend VG Frankfurt, 19. Mai 1965, III/2-177/64, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023408
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat — OS I 49/65 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1967-06-13
Aktenzeichen: OS I 49/65
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1967:0613.OS.I49.65.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
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Zur Frage, ob einem Baubeamten der Deutschen Bundesbank während einer Abordnung unter Anerkennung seines Pkw's als privateigenes Kraftfahrzeug Wegstreckenentschädigung für seine Fahrten zwischen Beschäftigungsort und Wohnort bzw. dienstlichen Wohnsitz neben Beschäftigungsvergütung gewährt werden kann.
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Zur Frage, ob eine verzögerliche Behandlung von Anträgen eines Beamten durch den Dienstherrn eine Fürsorgepflichtverletzung darstellt.
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Die während einer Abordnung erbrachten Leistungen rechtfertigen wegen ihres vorübergehenden Charakters eine Zuwendung für besondere, ständig zu erbringende Leistungen nicht.
Verfahrensgang
vorgehend VG Frankfurt, 19. Mai 1965, III/2-177/64, Urteil
Permalink
- Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023408
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