OS V 102/66•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 5. Senat, 1967-06-08, OS V 102/66
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 5. Senat, 1967-06-08, OS V 102/66
OS V 102/66Verwaltungsgericht / 5. Abteilung08.06.1967
Regest
1. Zur Verteilung der Gebührenlast (Kanalanschlußgebühr) bei Wechsel des Grundstückseigentümers. 2. Ist in der Gebührenordnung in Fällen offensichtlicher Härte eine Sonderregelung aus Billigkeitsgründen vorgesehen, so darf sich die Gemeinde nicht mit der Feststellung begnügen, daß einem diesbezüglichen Antrage nicht entsprochen werden könne, weil auch in anderen gleichgelagerten Fällen Anträge auf Ermäßigung zurückgewiesen worden seien. Ein derartiges Verwaltungshandeln ist fehlerhaft und führt zur Aufhebung des angefochtenen Bescheids. Verfahrensgang vorgehend VG Darmstadt, 27. September 1966, IV 242/66, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023405
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 5. Senat — OS V 102/66 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1967-06-08
Aktenzeichen: OS V 102/66
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1967:0608.OS.V102.66.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
-
Zur Verteilung der Gebührenlast (Kanalanschlußgebühr) bei Wechsel des Grundstückseigentümers.
-
Ist in der Gebührenordnung in Fällen offensichtlicher Härte eine Sonderregelung aus Billigkeitsgründen vorgesehen, so darf sich die Gemeinde nicht mit der Feststellung begnügen, daß einem diesbezüglichen Antrage nicht entsprochen werden könne, weil auch in anderen gleichgelagerten Fällen Anträge auf Ermäßigung zurückgewiesen worden seien. Ein derartiges Verwaltungshandeln ist fehlerhaft und führt zur Aufhebung des angefochtenen Bescheids.
Verfahrensgang
vorgehend VG Darmstadt, 27. September 1966, IV 242/66, Urteil
Permalink
- Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023405
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.