F III 60/64•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat, 1967-05-31, F III 60/64
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat, 1967-05-31, F III 60/64
F III 60/64Verwaltungsgericht / 3. Abteilung31.05.1967
Regest
1. Zur Frage der Nachsichtgewährung für verspätet vorgebrachte Schätzungsbeschwerden. 2. Zur Frage der teilweisen Befreiung eines Teilnehmers von der Aufbringung seines Beitrages und seines Anteils an den gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023392
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat — F III 60/64 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1967-05-31
Aktenzeichen: F III 60/64
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1967:0531.F.III60.64.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
-
Zur Frage der Nachsichtgewährung für verspätet vorgebrachte Schätzungsbeschwerden.
-
Zur Frage der teilweisen Befreiung eines Teilnehmers von der Aufbringung seines Beitrages und seines Anteils an den gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen.
Permalink
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