Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1967-05-30, OS I 14/66

OS I 14/66Verwaltungsgericht / 1. Abteilung30.05.1967

Regest

1. Zur Frage, ob die Verwaltungsklage eines Kommunalbeamten gegen eine Rüge zulässig ist, die die oberste Aufsichtsbehörde in einem an seinen Dienstherrn gerichteten Erlass über ihn ausgesprochen hat. 2. Zum Begriff des "Verwaltungsaktes im weiteren Sinne" (vgl. BVerwG, Urt. vom 09.02.1966, DÖV 1966 S. 498, und BVerwGE Band 18 S. 154/155). 3. Zur Frage, ob der Flüchtlingssachbearbeiter bei einem Kreisausschuss befugt ist, einen Zuwanderer aus Mitteldeutschland bei der Aufstellung eines Vorschlages für die Belegung von Flüchtlingswohnungen auch bereits dann als Berechtigten im Sinne des § 18 Abs. 3 a des zweiten Wohnungsbaugesetzes zu behandeln, wenn eine diesbezügliche Einweisungsverfügung ("mit Wohnbaumitteln") von der Hessischen landeseinweisungsstelle in Hanau noch nicht vorlag. Verfahrensgang vorgehend VG Wiesbaden, 16. September 1965, I/2-5/63, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023390

Gesamter Gesetzestext

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat — OS I 14/66 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1967-05-30

Aktenzeichen: OS I 14/66

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1967:0530.OS.I14.66.0A

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

  1. Zur Frage, ob die Verwaltungsklage eines Kommunalbeamten gegen eine Rüge zulässig ist, die die oberste Aufsichtsbehörde in einem an seinen Dienstherrn gerichteten Erlass über ihn ausgesprochen hat.

  2. Zum Begriff des "Verwaltungsaktes im weiteren Sinne" (vgl. BVerwG, Urt. vom 09.02.1966, DÖV 1966 S. 498, und BVerwGE Band 18 S. 154/155).

  3. Zur Frage, ob der Flüchtlingssachbearbeiter bei einem Kreisausschuss befugt ist, einen Zuwanderer aus Mitteldeutschland bei der Aufstellung eines Vorschlages für die Belegung von Flüchtlingswohnungen auch bereits dann als Berechtigten im Sinne des § 18 Abs. 3 a des zweiten Wohnungsbaugesetzes zu behandeln, wenn eine diesbezügliche Einweisungsverfügung ("mit Wohnbaumitteln") von der Hessischen landeseinweisungsstelle in Hanau noch nicht vorlag.

Verfahrensgang

vorgehend VG Wiesbaden, 16. September 1965, I/2-5/63, Urteil

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