OS I 11/66•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1967-05-30, OS I 11/66
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1967-05-30, OS I 11/66
OS I 11/66Verwaltungsgericht / 1. Abteilung30.05.1967
Regest
1. Der von der Rechtsprechung zu § 580 Nr. 4 ZPO entwickelte Grundsatz, daß der Widerruf einer Rechtsmittelrücknahme ausnahmsweise zulässig ist, wenn ein Grund zur Wiederaufnahme des Verfahrens vorliegt, ist auch bei § 580 Nr. 7 b ZPO anzuwenden. 2. Zum Rechtsschutzinteresse einer Klage, die auf Gleichstellung gemäß § 4 Abs. 2 G 131 (F. 1953) für einen zurückliegenden Zeitraum gerichtet ist. 3. Einzelfall der Anwendung des § 3 BVFG (Kläger macht geltend, er sei im Jahre 1952 in Sachsen den schriftlichen Dienstanweisungen zuwider angehalten worden, ungeeignete Güterwagen für die Fahrt nach Polen bereitzustellen). Verfahrensgang vorgehend VG Frankfurt, 10. Januar 1961, IV/V/2-1480/59, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023389
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat — OS I 11/66 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1967-05-30
Aktenzeichen: OS I 11/66
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1967:0530.OS.I11.66.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
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Der von der Rechtsprechung zu § 580 Nr. 4 ZPO entwickelte Grundsatz, daß der Widerruf einer Rechtsmittelrücknahme ausnahmsweise zulässig ist, wenn ein Grund zur Wiederaufnahme des Verfahrens vorliegt, ist auch bei § 580 Nr. 7 b ZPO anzuwenden.
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Zum Rechtsschutzinteresse einer Klage, die auf Gleichstellung gemäß § 4 Abs. 2 G 131 (F. 1953) für einen zurückliegenden Zeitraum gerichtet ist. 3. Einzelfall der Anwendung des § 3 BVFG (Kläger macht geltend, er sei im Jahre 1952 in Sachsen den schriftlichen Dienstanweisungen zuwider angehalten worden, ungeeignete Güterwagen für die Fahrt nach Polen bereitzustellen).
Verfahrensgang
vorgehend VG Frankfurt, 10. Januar 1961, IV/V/2-1480/59, Urteil
Permalink
- Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023389
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