OS V 80/66•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 5. Senat, 1967-04-20, OS V 80/66
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 5. Senat, 1967-04-20, OS V 80/66
OS V 80/66Verwaltungsgericht / 5. Abteilung20.04.1967
Regest
1. Übergang von der Verpflichtungsklage zur Bescheidungsklage sachdienlich, wenn dadurch Verlagerung des Verwaltungsverfahrens in die Berufungsinstanz vermieden wird. 2. Keine Verpflichtung des Berufungsgerichts, Spruchreife der Sache herbeizuführen, wenn Kläger ausdrücklich von Verpflichtungsklage zur Bescheidungsklage übergeht und die übrigen Beteiligten damit einverstanden sind. 3. Einzelfall einer schuldlosen Unterlassung, einen Entschädigungsantrag zu stellen (§ 24 Abs. 3 Satz 2 BesAbgeltG). Verfahrensgang vorgehend VG Frankfurt, 14. März 1961, VI/2-1037/60, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023363
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 5. Senat — OS V 80/66 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1967-04-20
Aktenzeichen: OS V 80/66
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1967:0420.OS.V80.66.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
-
Übergang von der Verpflichtungsklage zur Bescheidungsklage sachdienlich, wenn dadurch Verlagerung des Verwaltungsverfahrens in die Berufungsinstanz vermieden wird.
-
Keine Verpflichtung des Berufungsgerichts, Spruchreife der Sache herbeizuführen, wenn Kläger ausdrücklich von Verpflichtungsklage zur Bescheidungsklage übergeht und die übrigen Beteiligten damit einverstanden sind.
-
Einzelfall einer schuldlosen Unterlassung, einen Entschädigungsantrag zu stellen (§ 24 Abs. 3 Satz 2 BesAbgeltG).
Verfahrensgang
vorgehend VG Frankfurt, 14. März 1961, VI/2-1037/60, Urteil
Permalink
- Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023363
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.