Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1967-03-07, OS I 19/65

OS I 19/65Verwaltungsgericht / 1. Abteilung07.03.1967

Regest

1. Zur Frage, ob die Ernennung eines ordentlichen Professors an einer Hochschule des Landes Hessen im Jahre 1952 durch arglistige Täuschung herbeigeführt worden ist, weil dieser vor der Ernennung als Eintrittsdatum in die NSDAP anstelle des zutreffenden Jahres 1929 das Jahr 1936 angegeben hatte. 2. Zur Frage der Zurückforderung von Dienstbezügen nach der Zurücknahme einer Beamtenernennung wegen arglistiger Täuschung. vorgehend: VG Wiesbaden, U. v. 03.12.1964 - I/2-562/63 - Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023336

Gesamter Gesetzestext

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat — OS I 19/65 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1967-03-07

Aktenzeichen: OS I 19/65

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1967:0307.OS.I19.65.0A

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

  1. Zur Frage, ob die Ernennung eines ordentlichen Professors an einer Hochschule des Landes Hessen im Jahre 1952 durch arglistige Täuschung herbeigeführt worden ist, weil dieser vor der Ernennung als Eintrittsdatum in die NSDAP anstelle des zutreffenden Jahres 1929 das Jahr 1936 angegeben hatte. 2. Zur Frage der Zurückforderung von Dienstbezügen nach der Zurücknahme einer Beamtenernennung wegen arglistiger Täuschung. vorgehend: VG Wiesbaden, U. v. 03.12.1964 - I/2-562/63 -

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