OS II 40/66•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1967-03-01, OS II 40/66
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1967-03-01, OS II 40/66
OS II 40/66Verwaltungsgericht / 2. Abteilung01.03.1967
Regest
1. Das Verlöbnis ist nicht als ein der Ehe gleichwertiges Rechtsgut i.S. von § 3 BVFG anzusehen. 2. Ob ein durch die politischen Verhältnisse der SBZ erzwungener Verzicht auf Eheschließung der Verlobten als ein entscheidender Eingriff in die Würde seiner Persönlichkeit und sein freies Entfaltungsrecht und damit als besondere Zwangslage i.S. von § 3 BVFG anerkannt werden kann, bleibt offen. Verfahrensgang vorgehend VG Frankfurt, 832/65, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023333
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat — OS II 40/66 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1967-03-01
Aktenzeichen: OS II 40/66
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1967:0301.OS.II40.66.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
-
Das Verlöbnis ist nicht als ein der Ehe gleichwertiges Rechtsgut i.S. von § 3 BVFG anzusehen.
-
Ob ein durch die politischen Verhältnisse der SBZ erzwungener Verzicht auf Eheschließung der Verlobten als ein entscheidender Eingriff in die Würde seiner Persönlichkeit und sein freies Entfaltungsrecht und damit als besondere Zwangslage i.S. von § 3 BVFG anerkannt werden kann, bleibt offen.
Verfahrensgang
vorgehend VG Frankfurt, 832/65, Urteil
Permalink
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