OS I 3/66•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1967-02-28, OS I 3/66
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1967-02-28, OS I 3/66
OS I 3/66Verwaltungsgericht / 1. Abteilung28.02.1967
Regest
Beihilfen zu den Kosten einer Heilkur können dem entpflichteten Hochschulprofessor (Emeritus) nicht gewährt werden, weil er nicht mehr im Dienst steht. Verfahrensgang vorgehend VG Frankfurt, 1. Dezember 1965, III/1-464/65, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023330
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat — OS I 3/66 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1967-02-28
Aktenzeichen: OS I 3/66
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1967:0228.OS.I3.66.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
Beihilfen zu den Kosten einer Heilkur können dem entpflichteten Hochschulprofessor (Emeritus) nicht gewährt werden, weil er nicht mehr im Dienst steht.
Verfahrensgang
vorgehend VG Frankfurt, 1. Dezember 1965, III/1-464/65, Urteil
Permalink
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