OS I 88/65•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1967-02-14, OS I 88/65
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1967-02-14, OS I 88/65
OS I 88/65Verwaltungsgericht / 1. Abteilung14.02.1967
Regest
Zur Frage, ob sich bei einem Soldaten eine bereits bei Beginn des Wehrdienstes vorhandene Lungentuberkulose während des Wehrdienstes verschlimmert hat und ob demzufolge eine Wehrdienstbeschädigung zu bejahen und hierfür ein Ausgleich während der Dienstzeit gem. § 85 Abs. 1 SVG zu gewähren ist (im wesentlichen Abwägung medizinischer Gutachten, ohne grundsätzliche juristische Bedeutung). Verfahrensgang vorgehend VG Frankfurt, 30. September 1965, I/2-879/60, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023317
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat — OS I 88/65 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1967-02-14
Aktenzeichen: OS I 88/65
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1967:0214.OS.I88.65.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
Zur Frage, ob sich bei einem Soldaten eine bereits bei Beginn des Wehrdienstes vorhandene Lungentuberkulose während des Wehrdienstes verschlimmert hat und ob demzufolge eine Wehrdienstbeschädigung zu bejahen und hierfür ein Ausgleich während der Dienstzeit gem. § 85 Abs. 1 SVG zu gewähren ist (im wesentlichen Abwägung medizinischer Gutachten, ohne grundsätzliche juristische Bedeutung).
Verfahrensgang
vorgehend VG Frankfurt, 30. September 1965, I/2-879/60, Urteil
Permalink
- Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023317
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