Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1967-02-14, OS I 88/65

OS I 88/65Verwaltungsgericht / 1. Abteilung14.02.1967

Regest

Zur Frage, ob sich bei einem Soldaten eine bereits bei Beginn des Wehrdienstes vorhandene Lungentuberkulose während des Wehrdienstes verschlimmert hat und ob demzufolge eine Wehrdienstbeschädigung zu bejahen und hierfür ein Ausgleich während der Dienstzeit gem. § 85 Abs. 1 SVG zu gewähren ist (im wesentlichen Abwägung medizinischer Gutachten, ohne grundsätzliche juristische Bedeutung). Verfahrensgang vorgehend VG Frankfurt, 30. September 1965, I/2-879/60, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023317

Gesamter Gesetzestext

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat — OS I 88/65 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1967-02-14

Aktenzeichen: OS I 88/65

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1967:0214.OS.I88.65.0A

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

Zur Frage, ob sich bei einem Soldaten eine bereits bei Beginn des Wehrdienstes vorhandene Lungentuberkulose während des Wehrdienstes verschlimmert hat und ob demzufolge eine Wehrdienstbeschädigung zu bejahen und hierfür ein Ausgleich während der Dienstzeit gem. § 85 Abs. 1 SVG zu gewähren ist (im wesentlichen Abwägung medizinischer Gutachten, ohne grundsätzliche juristische Bedeutung).

Verfahrensgang

vorgehend VG Frankfurt, 30. September 1965, I/2-879/60, Urteil

Permalink

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