Hessischer Verwaltungsgerichtshof 5. Senat, 1967-02-03, OS V 90/66

OS V 90/66Verwaltungsgericht / 5. Abteilung03.02.1967

Regest

1. Die vorzeitige Besitzeinweisung nach § 38 LBG ist nicht davon abhängig, dass zuvor ein Planprüfungstermin nach § 33 LBG stattgefunden hat. 2. Einwendungen des von der vorzeitigen Besitzeinweisung Betroffenen gegen die Zweckmäßigkeit eines Vorhabens, für das Grundstücke nach §§ 1, 10 ff. LBG beschafft werden sollen, sind im Verwaltungsstreitverfahren unbeachtlich. Verfahrensgang vorgehend VG Kassel, 2. November 1966, IV 816/66, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023308

Gesamter Gesetzestext

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 5. Senat — OS V 90/66 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1967-02-03

Aktenzeichen: OS V 90/66

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1967:0203.OS.V90.66.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Leitsatz

  1. Die vorzeitige Besitzeinweisung nach § 38 LBG ist nicht davon abhängig, dass zuvor ein Planprüfungstermin nach § 33 LBG stattgefunden hat.

  2. Einwendungen des von der vorzeitigen Besitzeinweisung Betroffenen gegen die Zweckmäßigkeit eines Vorhabens, für das Grundstücke nach §§ 1, 10 ff. LBG beschafft werden sollen, sind im Verwaltungsstreitverfahren unbeachtlich.

Verfahrensgang

vorgehend VG Kassel, 2. November 1966, IV 816/66, Urteil

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