OS II 4/62•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1967-01-18, OS II 4/62
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1967-01-18, OS II 4/62
OS II 4/62Verwaltungsgericht / 2. Abteilung18.01.1967
Regest
1. § 123 IV BBauG normiert ausdrücklich, dass kein Rechtsanspruch auf Erschließung besteht. 2. Auch § 47 HessStrG gewährt keinen Rechtsanspruch auf Herstellung von öffentlichen Straßen. Verfahrensgang vorgehend VG Darmstadt, 24. November 1961, III-491/60, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023302
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat — OS II 4/62 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1967-01-18
Aktenzeichen: OS II 4/62
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1967:0118.OS.II4.62.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
-
§ 123 IV BBauG normiert ausdrücklich, dass kein Rechtsanspruch auf Erschließung besteht.
-
Auch § 47 HessStrG gewährt keinen Rechtsanspruch auf Herstellung von öffentlichen Straßen.
Verfahrensgang
vorgehend VG Darmstadt, 24. November 1961, III-491/60, Urteil
Permalink
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