OS I 21/65•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1967-01-17, OS I 21/65
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1967-01-17, OS I 21/65
OS I 21/65Verwaltungsgericht / 1. Abteilung17.01.1967
Regest
1. Zur Frage, ob ein Dienstunfall (Sturz aus fahrendem Auto) die "wesentliche Ursache" für ein Rückenleiden darstellt (ständige Rechtsprechung). 2. Zur Frage, ob ein weiteres medizinisches Gutachten eingeholt werden muss, wenn ein Gutachten einer Universitätsklinik vorliegt, das der Sache nach bereits ein Obergutachten darstellt. Verfahrensgang vorgehend VG Frankfurt, 13. Januar 1965, III/2-306/63, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023294
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat — OS I 21/65 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1967-01-17
Aktenzeichen: OS I 21/65
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1967:0117.OS.I21.65.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
-
Zur Frage, ob ein Dienstunfall (Sturz aus fahrendem Auto) die "wesentliche Ursache" für ein Rückenleiden darstellt (ständige Rechtsprechung).
-
Zur Frage, ob ein weiteres medizinisches Gutachten eingeholt werden muss, wenn ein Gutachten einer Universitätsklinik vorliegt, das der Sache nach bereits ein Obergutachten darstellt.
Verfahrensgang
vorgehend VG Frankfurt, 13. Januar 1965, III/2-306/63, Urteil
Permalink
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