Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1966-12-14, OS II 4/66

OS II 4/66Verwaltungsgericht / 2. Abteilung14.12.1966

Regest

1. Zur Frage der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. 2. Die Verwaltungsbehörde ist berechtigt und verpflichtet, nach Ablauf oder Abkürzung der vom Strafrichter festgesetzten Sperrfrist die Eignung des Bewerbers zum Führen von Kraftfahrzeugen in vollem Umfange erneut zu prüfen. 3. Hierbei dürfen auch die bekanntgewordenen, der Tilgung bzw. der beschränkten Auskunft unterfallenden Strafvermerke über die vom Bewerber begangenen Straftaten berücksichtigt werden. Verfahrensgang vorgehend VG Frankfurt, 23. November 1965, VI/V-583/64, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023287

Gesamter Gesetzestext

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat — OS II 4/66 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1966-12-14

Aktenzeichen: OS II 4/66

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1966:1214.OS.II4.66.0A

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

  1. Zur Frage der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.

  2. Die Verwaltungsbehörde ist berechtigt und verpflichtet, nach Ablauf oder Abkürzung der vom Strafrichter festgesetzten Sperrfrist die Eignung des Bewerbers zum Führen von Kraftfahrzeugen in vollem Umfange erneut zu prüfen.

  3. Hierbei dürfen auch die bekanntgewordenen, der Tilgung bzw. der beschränkten Auskunft unterfallenden Strafvermerke über die vom Bewerber begangenen Straftaten berücksichtigt werden.

Verfahrensgang

vorgehend VG Frankfurt, 23. November 1965, VI/V-583/64, Urteil

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