Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1966-12-13, OS I 48/64

OS I 48/64Verwaltungsgericht / 1. Abteilung13.12.1966

Regest

Die Aufwendungen eines Beamten für die Inanspruchnahme eines Heilpraktikers durch die im privaten Angestelltenverhältnis stehende, pflichtversicherte Ehefrau des Beamten sind voll beihilfefähig, wenn die Pflichtkrankenkasse keinerlei Ersatz leistet. Verfahrensgang vorgehend VG Frankfurt, 15. April 1964, III/1-1241/62, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023282

Gesamter Gesetzestext

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat — OS I 48/64 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1966-12-13

Aktenzeichen: OS I 48/64

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1966:1213.OS.I48.64.0A

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

Die Aufwendungen eines Beamten für die Inanspruchnahme eines Heilpraktikers durch die im privaten Angestelltenverhältnis stehende, pflichtversicherte Ehefrau des Beamten sind voll beihilfefähig, wenn die Pflichtkrankenkasse keinerlei Ersatz leistet.

Verfahrensgang

vorgehend VG Frankfurt, 15. April 1964, III/1-1241/62, Urteil

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