OS I 48/64•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1966-12-13, OS I 48/64
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1966-12-13, OS I 48/64
OS I 48/64Verwaltungsgericht / 1. Abteilung13.12.1966
Regest
Die Aufwendungen eines Beamten für die Inanspruchnahme eines Heilpraktikers durch die im privaten Angestelltenverhältnis stehende, pflichtversicherte Ehefrau des Beamten sind voll beihilfefähig, wenn die Pflichtkrankenkasse keinerlei Ersatz leistet. Verfahrensgang vorgehend VG Frankfurt, 15. April 1964, III/1-1241/62, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023282
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat — OS I 48/64 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1966-12-13
Aktenzeichen: OS I 48/64
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1966:1213.OS.I48.64.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
Die Aufwendungen eines Beamten für die Inanspruchnahme eines Heilpraktikers durch die im privaten Angestelltenverhältnis stehende, pflichtversicherte Ehefrau des Beamten sind voll beihilfefähig, wenn die Pflichtkrankenkasse keinerlei Ersatz leistet.
Verfahrensgang
vorgehend VG Frankfurt, 15. April 1964, III/1-1241/62, Urteil
Permalink
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