Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1966-12-07, OS II 104/66

OS II 104/66Verwaltungsgericht / 2. Abteilung07.12.1966

Regest

1. Im Verfahren auf Wiedererteilung einer durch den Strafrichter entzogenen Fahrerlaubnis hat die Verwaltungsbehörde eigenverantwortlich zu prüfen und darüber zu befinden, ob der Antragsteller wieder gem. § 2 StVG zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist. 2. Zur mangelnden Eignung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen, die erheblich vorbestraft ist, darunter zweimal wegen Teilnahme am Kraftfahrzeugverkehr im Zustand der Trunkenheit. Verfahrensgang vorgehend VG Kassel, 13. Juli 1966, VG Nr. I 19/66, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023272

Gesamter Gesetzestext

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat — OS II 104/66 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1966-12-07

Aktenzeichen: OS II 104/66

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1966:1207.OS.II104.66.0A

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

  1. Im Verfahren auf Wiedererteilung einer durch den Strafrichter entzogenen Fahrerlaubnis hat die Verwaltungsbehörde eigenverantwortlich zu prüfen und darüber zu befinden, ob der Antragsteller wieder gem. § 2 StVG zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist.

  2. Zur mangelnden Eignung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen, die erheblich vorbestraft ist, darunter zweimal wegen Teilnahme am Kraftfahrzeugverkehr im Zustand der Trunkenheit.

Verfahrensgang

vorgehend VG Kassel, 13. Juli 1966, VG Nr. I 19/66, Urteil

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