OS IV 12/66•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1966-11-29, OS IV 12/66
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1966-11-29, OS IV 12/66
OS IV 12/66Verwaltungsgericht / 4. Abteilung29.11.1966
Regest
1. Der § 25 Abs. 1 HBO gewährleistet dem Nachbarn eines Bauherrn die ausreichende Belichtung seiner Aufenthaltsräume. 2. Im Falle einer nur geringfügigen Beeinträchtigung der Belichtung kann die ausreichende Belichtung nach wie vor gewährleistet sein. 3. Der § 25 Abs. 2 und 3 HBO hat keine nachbarschützenden Funktionen. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023259
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat — OS IV 12/66 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1966-11-29
Aktenzeichen: OS IV 12/66
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1966:1129.OS.IV12.66.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
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Der § 25 Abs. 1 HBO gewährleistet dem Nachbarn eines Bauherrn die ausreichende Belichtung seiner Aufenthaltsräume.
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Im Falle einer nur geringfügigen Beeinträchtigung der Belichtung kann die ausreichende Belichtung nach wie vor gewährleistet sein.
-
Der § 25 Abs. 2 und 3 HBO hat keine nachbarschützenden Funktionen.
Permalink
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