Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1966-11-23, OS II 62/66

OS II 62/66Verwaltungsgericht / 2. Abteilung23.11.1966

Regest

Die Verwaltungsbehörde hat im Verfahren auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, die strafrichterlich entzogen worden ist, eigenverantwortlich darüber zu befinden, ob der Antragsteller wieder zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist. Auch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 17, 347 <351>) vertritt nach Auffassung des erkennenden Senats keine gegenteilige Ansicht und spricht insbesondere nicht von einer "bedingten Bindung", sondern gibt der Verwaltungsbehörde nur den Hinweis, dass die Beurteilung der Eignung durch den Strafrichter nicht unberücksichtigt bleiben soll. Verfahrensgang vorgehend VG Kassel, 16. März 1966, VG Nr. I 514/65, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023248

Gesamter Gesetzestext

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat — OS II 62/66 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1966-11-23

Aktenzeichen: OS II 62/66

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1966:1123.OS.II62.66.0A

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

Die Verwaltungsbehörde hat im Verfahren auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis, die strafrichterlich entzogen worden ist, eigenverantwortlich darüber zu befinden, ob der Antragsteller wieder zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist. Auch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 17, 347 <351>) vertritt nach Auffassung des erkennenden Senats keine gegenteilige Ansicht und spricht insbesondere nicht von einer "bedingten Bindung", sondern gibt der Verwaltungsbehörde nur den Hinweis, dass die Beurteilung der Eignung durch den Strafrichter nicht unberücksichtigt bleiben soll.

Verfahrensgang

vorgehend VG Kassel, 16. März 1966, VG Nr. I 514/65, Urteil

Permalink

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.