OS V 57/65•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 5. Senat, 1966-11-17, OS V 57/65
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 5. Senat, 1966-11-17, OS V 57/65
OS V 57/65Verwaltungsgericht / 5. Abteilung17.11.1966
Regest
1. Zur Auslegung des Generalvergleichs vom 10.04.1962, hier: Nr.. 29 der Anlage 2 (Ansprüche aus dem sog. einheitlichen Abschöpfungsverfahren). 2. Die Einwände der Beklagten, die Klägerin habe auf Ansprüche aus der Anfechtung der einheitlichen Abschöpfung mit Basis- Land/Basis- Qualität verzichtet und sich zur Klagerücknahme verpflichtet, führt hier nicht zur Abweisung der Klage als unzulässig; die Klage ist vielmehr als unbegründet zurückzuweisen. Verfahrensgang vorgehend VG Frankfurt, 18. Juni 1965, II/2-998/64, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023245
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 5. Senat — OS V 57/65 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1966-11-17
Aktenzeichen: OS V 57/65
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1966:1117.OS.V57.65.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
-
Zur Auslegung des Generalvergleichs vom 10.04.1962, hier: Nr.. 29 der Anlage 2 (Ansprüche aus dem sog. einheitlichen Abschöpfungsverfahren).
-
Die Einwände der Beklagten, die Klägerin habe auf Ansprüche aus der Anfechtung der einheitlichen Abschöpfung mit Basis- Land/Basis- Qualität verzichtet und sich zur Klagerücknahme verpflichtet, führt hier nicht zur Abweisung der Klage als unzulässig; die Klage ist vielmehr als unbegründet zurückzuweisen.
Verfahrensgang
vorgehend VG Frankfurt, 18. Juni 1965, II/2-998/64, Urteil
Permalink
- Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023245
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.