OS V 56/64•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 5. Senat, 1966-11-10, OS V 56/64
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 5. Senat, 1966-11-10, OS V 56/64
OS V 56/64Verwaltungsgericht / 5. Abteilung10.11.1966
Regest
Der Senat verneint hier, daß die Klageerhebung innerhalb eines Jahres seit Einlegung des Widerspruchs "unter den besonderen Voraussetzungen des Einzelfalls" unterblieben ist (ohne besondere Probleme). Verfahrensgang vorgehend VG Darmstadt, 9. Juli 1964, III/57/63, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023243
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 5. Senat — OS V 56/64 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1966-11-10
Aktenzeichen: OS V 56/64
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1966:1110.OS.V56.64.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
Der Senat verneint hier, daß die Klageerhebung innerhalb eines Jahres seit Einlegung des Widerspruchs "unter den besonderen Voraussetzungen des Einzelfalls" unterblieben ist (ohne besondere Probleme).
Verfahrensgang
vorgehend VG Darmstadt, 9. Juli 1964, III/57/63, Urteil
Permalink
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