Hessischer Verwaltungsgerichtshof 5. Senat, 1966-11-10, OS V 56/64

OS V 56/64Verwaltungsgericht / 5. Abteilung10.11.1966

Regest

Der Senat verneint hier, daß die Klageerhebung innerhalb eines Jahres seit Einlegung des Widerspruchs "unter den besonderen Voraussetzungen des Einzelfalls" unterblieben ist (ohne besondere Probleme). Verfahrensgang vorgehend VG Darmstadt, 9. Juli 1964, III/57/63, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023243

Gesamter Gesetzestext

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 5. Senat — OS V 56/64 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1966-11-10

Aktenzeichen: OS V 56/64

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1966:1110.OS.V56.64.0A

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

Der Senat verneint hier, daß die Klageerhebung innerhalb eines Jahres seit Einlegung des Widerspruchs "unter den besonderen Voraussetzungen des Einzelfalls" unterblieben ist (ohne besondere Probleme).

Verfahrensgang

vorgehend VG Darmstadt, 9. Juli 1964, III/57/63, Urteil

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