Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1966-11-09, OS II 74/66

OS II 74/66Verwaltungsgericht / 2. Abteilung09.11.1966

Regest

Ein langjähriger Kraftfahrer ist dann ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, wenn eine altersbedingte Leistungsminderung sein Reaktionsverhalten verlangsamt; fortbestehende körperliche Beweglichkeit vermag diesen Mangel nicht auszugleichen. Verfahrensgang vorgehend VG Kassel, 27. April 1966, I 155/66, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023236

Gesamter Gesetzestext

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat — OS II 74/66 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1966-11-09

Aktenzeichen: OS II 74/66

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1966:1109.OS.II74.66.0A

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

Ein langjähriger Kraftfahrer ist dann ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, wenn eine altersbedingte Leistungsminderung sein Reaktionsverhalten verlangsamt; fortbestehende körperliche Beweglichkeit vermag diesen Mangel nicht auszugleichen.

Verfahrensgang

vorgehend VG Kassel, 27. April 1966, I 155/66, Urteil

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