Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1966-10-19, OS II 59/64

OS II 59/64Verwaltungsgericht / 2. Abteilung19.10.1966

Regest

1. Übergang von der Anfechtungs- zur Verpflichtungsklage im Berufungsverfahren. 2. Zur Frage des Verbots der Errichtung privater Müllverbrennungsanlagen durch eine kommunale Satzung über die Müllabfuhr wegen beabsichtigter Inbetriebnahme einer Großverbrennungsanlage. 3. Zur Frage der zulässigen Dauer eines solchen Verbots vor der Inbetriebnahme der Großanlage. 4. Enteignungsgleicher Eingriff und Maßnahmegesetz in der Form einer Satzungsbestimmung. Verfahrensgang nachgehend BVerwG, 5. März 1969, VII B 28.67, Beschluss Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023222

Gesamter Gesetzestext

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat — OS II 59/64 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1966-10-19

Aktenzeichen: OS II 59/64

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1966:1019.OS.II59.64.0A

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

  1. Übergang von der Anfechtungs- zur Verpflichtungsklage im Berufungsverfahren.

  2. Zur Frage des Verbots der Errichtung privater Müllverbrennungsanlagen durch eine kommunale Satzung über die Müllabfuhr wegen beabsichtigter Inbetriebnahme einer Großverbrennungsanlage.

  3. Zur Frage der zulässigen Dauer eines solchen Verbots vor der Inbetriebnahme der Großanlage.

  4. Enteignungsgleicher Eingriff und Maßnahmegesetz in der Form einer Satzungsbestimmung.

Verfahrensgang

nachgehend BVerwG, 5. März 1969, VII B 28.67, Beschluss

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