Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1966-10-19, OS II 108/63

OS II 108/63Verwaltungsgericht / 2. Abteilung19.10.1966

Regest

1. Zur Frage der Wieder-Erteilung eines durch strafgerichtliches Erkenntnis entzogenen Fahrerlaubnis, wenn und solange die rechtshindernde Tatsache der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen vom Antragsteller nicht widerlegt werden kann. 2. Mitwirkungspflicht des Antragstellers bei der Feststellung der Fahrtauglichkeit. Verfahrensgang vorgehend VG Darmstadt, 23. Juli 1963, IV 328/63, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023220

Gesamter Gesetzestext

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat — OS II 108/63 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1966-10-19

Aktenzeichen: OS II 108/63

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1966:1019.OS.II108.63.0A

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

  1. Zur Frage der Wieder-Erteilung eines durch strafgerichtliches Erkenntnis entzogenen Fahrerlaubnis, wenn und solange die rechtshindernde Tatsache der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen vom Antragsteller nicht widerlegt werden kann.

  2. Mitwirkungspflicht des Antragstellers bei der Feststellung der Fahrtauglichkeit.

Verfahrensgang

vorgehend VG Darmstadt, 23. Juli 1963, IV 328/63, Urteil

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