OS II 108/63•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1966-10-19, OS II 108/63
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1966-10-19, OS II 108/63
OS II 108/63Verwaltungsgericht / 2. Abteilung19.10.1966
Regest
1. Zur Frage der Wieder-Erteilung eines durch strafgerichtliches Erkenntnis entzogenen Fahrerlaubnis, wenn und solange die rechtshindernde Tatsache der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen vom Antragsteller nicht widerlegt werden kann. 2. Mitwirkungspflicht des Antragstellers bei der Feststellung der Fahrtauglichkeit. Verfahrensgang vorgehend VG Darmstadt, 23. Juli 1963, IV 328/63, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023220
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat — OS II 108/63 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1966-10-19
Aktenzeichen: OS II 108/63
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1966:1019.OS.II108.63.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
-
Zur Frage der Wieder-Erteilung eines durch strafgerichtliches Erkenntnis entzogenen Fahrerlaubnis, wenn und solange die rechtshindernde Tatsache der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen vom Antragsteller nicht widerlegt werden kann.
-
Mitwirkungspflicht des Antragstellers bei der Feststellung der Fahrtauglichkeit.
Verfahrensgang
vorgehend VG Darmstadt, 23. Juli 1963, IV 328/63, Urteil
Permalink
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