OS I 28/65•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1966-10-18, OS I 28/65
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1966-10-18, OS I 28/65
OS I 28/65Verwaltungsgericht / 1. Abteilung18.10.1966
Regest
Zur Frage, ob sich ein Soldat der Luftnachrichtentruppe, der sich bei seinem Diensteintritt im November 1936 auf viereinhalb Jahre verpflichtet hat, im Anschluß an diese Verpflichtungszeit auf insgesamt zwölf Jahre weiterverpflichtet hat, und somit Berufssoldat geworden ist (Abwägung von Urkundenbeweis, Zeugenbeweis und laufbahnmäßigen Gesichtspunkten). Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023215
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat — OS I 28/65 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1966-10-18
Aktenzeichen: OS I 28/65
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1966:1018.OS.I28.65.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
Zur Frage, ob sich ein Soldat der Luftnachrichtentruppe, der sich bei seinem Diensteintritt im November 1936 auf viereinhalb Jahre verpflichtet hat, im Anschluß an diese Verpflichtungszeit auf insgesamt zwölf Jahre weiterverpflichtet hat, und somit Berufssoldat geworden ist (Abwägung von Urkundenbeweis, Zeugenbeweis und laufbahnmäßigen Gesichtspunkten).
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