F III 18/65•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat, 1966-09-01, F III 18/65
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat, 1966-09-01, F III 18/65
F III 18/65Verwaltungsgericht / 3. Abteilung01.09.1966
Regest
Zur Frage des Eingriffs in die Abfindung eines nicht beschwerdeführenden Teilnehmers durch die Spruchstelle für Flurbereinigung (st. Rspr.). Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023176
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat — F III 18/65 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1966-09-01
Aktenzeichen: F III 18/65
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1966:0901.F.III18.65.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
Zur Frage des Eingriffs in die Abfindung eines nicht beschwerdeführenden Teilnehmers durch die Spruchstelle für Flurbereinigung (st. Rspr.).
Permalink
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