OS IV 24/66•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1966-08-31, OS IV 24/66
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1966-08-31, OS IV 24/66
OS IV 24/66Verwaltungsgericht / 4. Abteilung31.08.1966
Regest
1. Bauwerke, die keine Baugenehmigung bedürfen, sind weder formell legal noch formell illegal. Für den Abbruch eines nur der Anzeigepflicht (§ 63 HBO) unterworfenen Bauwerks kommt es daher nur darauf an, ob es gegen materiell-rechtliche Vorschriften des Öffentlichen Rechts verstößt (vgl. auch Urt. d. Sen. vom 18.12.1964, OS IV 10/64). 2. Zur Frage der Verunstaltung durch eine Behelfsgarage (§ 29 Abs. 1 HBO). Verfahrensgang vorgehend VG Wiesbaden, 7. Dezember 1965, III/2-337/65, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023173
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat — OS IV 24/66 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1966-08-31
Aktenzeichen: OS IV 24/66
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1966:0831.OS.IV24.66.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
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Bauwerke, die keine Baugenehmigung bedürfen, sind weder formell legal noch formell illegal. Für den Abbruch eines nur der Anzeigepflicht (§ 63 HBO) unterworfenen Bauwerks kommt es daher nur darauf an, ob es gegen materiell-rechtliche Vorschriften des Öffentlichen Rechts verstößt (vgl. auch Urt. d. Sen. vom 18.12.1964, OS IV 10/64).
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Zur Frage der Verunstaltung durch eine Behelfsgarage (§ 29 Abs. 1 HBO).
Verfahrensgang
vorgehend VG Wiesbaden, 7. Dezember 1965, III/2-337/65, Urteil
Permalink
- Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023173
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