Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1966-08-30, OS IV 92/65

OS IV 92/65Verwaltungsgericht / 4. Abteilung30.08.1966

Regest

Einzelfall zu der Frage, ob ein Vorhaben im Aussenbereich öffentliche Belange beeinträchtigt, weil a) die natürliche Eigenart der Landschaft gestört wird, b) die Entstehung einer Splittersiedlung zu befürchten ist. Verfahrensgang vorgehend VG Frankfurt, 10. August 1964, IV/1-861/64, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023169

Gesamter Gesetzestext

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat — OS IV 92/65 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1966-08-30

Aktenzeichen: OS IV 92/65

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1966:0830.OS.IV92.65.0A

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

Einzelfall zu der Frage, ob ein Vorhaben im Aussenbereich öffentliche Belange beeinträchtigt, weil

a) die natürliche Eigenart der Landschaft gestört wird,

b) die Entstehung einer Splittersiedlung zu befürchten ist.

Verfahrensgang

vorgehend VG Frankfurt, 10. August 1964, IV/1-861/64, Urteil

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