OS IV 92/65•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1966-08-30, OS IV 92/65
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1966-08-30, OS IV 92/65
OS IV 92/65Verwaltungsgericht / 4. Abteilung30.08.1966
Regest
Einzelfall zu der Frage, ob ein Vorhaben im Aussenbereich öffentliche Belange beeinträchtigt, weil a) die natürliche Eigenart der Landschaft gestört wird, b) die Entstehung einer Splittersiedlung zu befürchten ist. Verfahrensgang vorgehend VG Frankfurt, 10. August 1964, IV/1-861/64, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023169
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat — OS IV 92/65 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1966-08-30
Aktenzeichen: OS IV 92/65
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1966:0830.OS.IV92.65.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
Einzelfall zu der Frage, ob ein Vorhaben im Aussenbereich öffentliche Belange beeinträchtigt, weil
a) die natürliche Eigenart der Landschaft gestört wird,
b) die Entstehung einer Splittersiedlung zu befürchten ist.
Verfahrensgang
vorgehend VG Frankfurt, 10. August 1964, IV/1-861/64, Urteil
Permalink
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