OS I 20/63•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1966-08-30, OS I 20/63
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1966-08-30, OS I 20/63
OS I 20/63Verwaltungsgericht / 1. Abteilung30.08.1966
Regest
1. Für einen Obersturmführer (Fachführer/Architekt) der Waffen-SS, der bei verschiedenen Baustäben der SS im Reichsgebiet und beim SS-Wirtschaftsverwaltungshauptamt Dienst getan hatte, stellt die Inhaftierung durch die amerikanischen Besatzungstruppen beim Zusammenbruch keine "Kriegsgefangenschaft" dar. 2. Zur Frage der Fristwahrung nach § 3 des (hess.) Spätheimkehrergesetzes. Verfahrensgang vorgehend VG Wiesbaden, 20. Dezember 1962, I/1-451/60, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023166
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat — OS I 20/63 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1966-08-30
Aktenzeichen: OS I 20/63
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1966:0830.OS.I20.63.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
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Für einen Obersturmführer (Fachführer/Architekt) der Waffen-SS, der bei verschiedenen Baustäben der SS im Reichsgebiet und beim SS-Wirtschaftsverwaltungshauptamt Dienst getan hatte, stellt die Inhaftierung durch die amerikanischen Besatzungstruppen beim Zusammenbruch keine "Kriegsgefangenschaft" dar.
-
Zur Frage der Fristwahrung nach § 3 des (hess.) Spätheimkehrergesetzes.
Verfahrensgang
vorgehend VG Wiesbaden, 20. Dezember 1962, I/1-451/60, Urteil
Permalink
- Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023166
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