OS IV 111/65•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1966-07-08, OS IV 111/65
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1966-07-08, OS IV 111/65
OS IV 111/65Verwaltungsgericht / 4. Abteilung08.07.1966
Regest
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen eine zusammenhängende Fläche i.S. des § 7 BJG zu bejahen ist. Verfahrensgang vorgehend VG Kassel, 27. Oktober 1965, I 454/65, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023143
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat — OS IV 111/65 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1966-07-08
Aktenzeichen: OS IV 111/65
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1966:0708.OS.IV111.65.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen eine zusammenhängende Fläche i.S. des § 7 BJG zu bejahen ist.
Verfahrensgang
vorgehend VG Kassel, 27. Oktober 1965, I 454/65, Urteil
Permalink
- Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023143
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