OS II 139/65•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1966-06-29, OS II 139/65
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1966-06-29, OS II 139/65
OS II 139/65Verwaltungsgericht / 2. Abteilung29.06.1966
Regest
1. Zur besonderen Zwangslage in Gestalt einer unmittelbaren Gefahr für die persönliche Freiheit gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 BVFG. 2. Zur Glaubwürdigkeit eines Klägers, der seinen ursprünglich vorgetragenen Fluchtgrund, dessen Richtigkeit er eidesstattlich versichert hatte, nachträglich in entsprechenden Punkten abgeändert hat. Verfahrensgang vorgehend VG Frankfurt, 12. Oktober 1965, VI/2-348/65, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023126
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat — OS II 139/65 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1966-06-29
Aktenzeichen: OS II 139/65
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1966:0629.OS.II139.65.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
-
Zur besonderen Zwangslage in Gestalt einer unmittelbaren Gefahr für die persönliche Freiheit gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 BVFG.
-
Zur Glaubwürdigkeit eines Klägers, der seinen ursprünglich vorgetragenen Fluchtgrund, dessen Richtigkeit er eidesstattlich versichert hatte, nachträglich in entsprechenden Punkten abgeändert hat.
Verfahrensgang
vorgehend VG Frankfurt, 12. Oktober 1965, VI/2-348/65, Urteil
Permalink
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