F III 89/63•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat, 1966-06-22, F III 89/63
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat, 1966-06-22, F III 89/63
F III 89/63Verwaltungsgericht / 3. Abteilung22.06.1966
Regest
1. Zur Frage, der wertgleichen Abfindung (st. Rspr.). 2. Unzulässigkeit einer Klage wegen Versäumung der Klagefrist (st. Rspr.). Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023119
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat — F III 89/63 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1966-06-22
Aktenzeichen: F III 89/63
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1966:0622.F.III89.63.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
-
Zur Frage, der wertgleichen Abfindung (st. Rspr.).
-
Unzulässigkeit einer Klage wegen Versäumung der Klagefrist (st. Rspr.).
Permalink
- Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023119
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