Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1966-05-31, OS I 89/64

OS I 89/64Verwaltungsgericht / 1. Abteilung31.05.1966

Regest

Zur Frage, ob die Voraussetzungen für die fristlose Entlassung eines Soldaten auf Zeit gemäß § 55 Abs. 5 SG gegeben sind, wenn dieser von einem auf dem Schrottplatz des Kasernenbereichs liegenden privaten, bereits weitgehend ausgeschlachteten Volkswagen zwei Räder abmontiert (Einzelfall ohne grundsätzlich Bedeutung). Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023091

Gesamter Gesetzestext

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat — OS I 89/64 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1966-05-31

Aktenzeichen: OS I 89/64

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1966:0531.OS.I89.64.0A

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

Zur Frage, ob die Voraussetzungen für die fristlose Entlassung eines Soldaten auf Zeit gemäß § 55 Abs. 5 SG gegeben sind, wenn dieser von einem auf dem Schrottplatz des Kasernenbereichs liegenden privaten, bereits weitgehend ausgeschlachteten Volkswagen zwei Räder abmontiert (Einzelfall ohne grundsätzlich Bedeutung).

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