OS I 89/64•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1966-05-31, OS I 89/64
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1966-05-31, OS I 89/64
OS I 89/64Verwaltungsgericht / 1. Abteilung31.05.1966
Regest
Zur Frage, ob die Voraussetzungen für die fristlose Entlassung eines Soldaten auf Zeit gemäß § 55 Abs. 5 SG gegeben sind, wenn dieser von einem auf dem Schrottplatz des Kasernenbereichs liegenden privaten, bereits weitgehend ausgeschlachteten Volkswagen zwei Räder abmontiert (Einzelfall ohne grundsätzlich Bedeutung). Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023091
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat — OS I 89/64 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1966-05-31
Aktenzeichen: OS I 89/64
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1966:0531.OS.I89.64.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
Zur Frage, ob die Voraussetzungen für die fristlose Entlassung eines Soldaten auf Zeit gemäß § 55 Abs. 5 SG gegeben sind, wenn dieser von einem auf dem Schrottplatz des Kasernenbereichs liegenden privaten, bereits weitgehend ausgeschlachteten Volkswagen zwei Räder abmontiert (Einzelfall ohne grundsätzlich Bedeutung).
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