Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1966-05-31, OS I 12/65

OS I 12/65Verwaltungsgericht / 1. Abteilung31.05.1966

Regest

Bei der Entscheidung, ob ein Offizier im Zweiten Weltkrieg für eine vorzugsweise Beförderung zum Oberst beförderungsreif war, kommt es allein auf die Auffassung des Heerespersonalamtes und nicht auf die Auffassung von Vorgesetzten dieses Offiziers bei der Truppe an Verfahrensgang vorgehend VG Frankfurt, 14. Januar 1965, I/2-9906-63, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023088

Gesamter Gesetzestext

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat — OS I 12/65 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1966-05-31

Aktenzeichen: OS I 12/65

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1966:0531.OS.I12.65.0A

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

Bei der Entscheidung, ob ein Offizier im Zweiten Weltkrieg für eine vorzugsweise Beförderung zum Oberst beförderungsreif war, kommt es allein auf die Auffassung des Heerespersonalamtes und nicht auf die Auffassung von Vorgesetzten dieses Offiziers bei der Truppe an

Verfahrensgang

vorgehend VG Frankfurt, 14. Januar 1965, I/2-9906-63, Urteil

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