OS I 12/65•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1966-05-31, OS I 12/65
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1966-05-31, OS I 12/65
OS I 12/65Verwaltungsgericht / 1. Abteilung31.05.1966
Regest
Bei der Entscheidung, ob ein Offizier im Zweiten Weltkrieg für eine vorzugsweise Beförderung zum Oberst beförderungsreif war, kommt es allein auf die Auffassung des Heerespersonalamtes und nicht auf die Auffassung von Vorgesetzten dieses Offiziers bei der Truppe an Verfahrensgang vorgehend VG Frankfurt, 14. Januar 1965, I/2-9906-63, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023088
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat — OS I 12/65 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1966-05-31
Aktenzeichen: OS I 12/65
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1966:0531.OS.I12.65.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
Bei der Entscheidung, ob ein Offizier im Zweiten Weltkrieg für eine vorzugsweise Beförderung zum Oberst beförderungsreif war, kommt es allein auf die Auffassung des Heerespersonalamtes und nicht auf die Auffassung von Vorgesetzten dieses Offiziers bei der Truppe an
Verfahrensgang
vorgehend VG Frankfurt, 14. Januar 1965, I/2-9906-63, Urteil
Permalink
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