OS II 7/66•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1966-05-25, OS II 7/66
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1966-05-25, OS II 7/66
OS II 7/66Verwaltungsgericht / 2. Abteilung25.05.1966
Regest
1. Zur Qualifizierung einer behördlichen Maßnahme als Verwaltungsakt. 2. Zur Erfüllung einer in ihm auferlegten Verpflichtung auf Rückgabe einer erteilten Bezirksgüterfernverkehrsgenehmigung. Verfahrensgang vorgehend VG Kassel, I 737/64, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023084
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat — OS II 7/66 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1966-05-25
Aktenzeichen: OS II 7/66
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1966:0525.OS.II7.66.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
-
Zur Qualifizierung einer behördlichen Maßnahme als Verwaltungsakt.
-
Zur Erfüllung einer in ihm auferlegten Verpflichtung auf Rückgabe einer erteilten Bezirksgüterfernverkehrsgenehmigung.
Verfahrensgang
vorgehend VG Kassel, I 737/64, Urteil
Permalink
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