OS II 10/66•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1966-05-18, OS II 10/66
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1966-05-18, OS II 10/66
OS II 10/66Verwaltungsgericht / 2. Abteilung18.05.1966
Regest
1. Zur Frage der geheimen Stimmabgabe gemäß § 18 Abs. 1 GKWG. 2. Eine Wahlhilfe ist entsprechend § 18 Abs. 3 Satz 2 GKWG zulässig, wenn eine Person wegen hochgradiger Nervosität nicht alleine die Wahlhandlung vornehmen kann. 3. Unregelmäßigkeiten bei der Wahlhandlung sind nur dann gemäß § 24 Abs. 2 GKWG beachtlich, wenn sie das Wahlergebnis beeinflusst haben können. Mithin sind solche Unregelmäßigkeiten unbeachtlich, die nach der Lebenserfahrung ohne Einfluss auf das Wahlergebnis gewesen sein können, oder bei denen diese Möglichkeit so entfernt ist, dass sie nicht ernsthaft in Betracht gezogen werden kann. Verfahrensgang vorgehend VG Wiesbaden, 7. Dezember 1965, III/1-323/65, III/3-328/65, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023076
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat — OS II 10/66 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1966-05-18
Aktenzeichen: OS II 10/66
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1966:0518.OS.II10.66.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
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Zur Frage der geheimen Stimmabgabe gemäß § 18 Abs. 1 GKWG.
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Eine Wahlhilfe ist entsprechend § 18 Abs. 3 Satz 2 GKWG zulässig, wenn eine Person wegen hochgradiger Nervosität nicht alleine die Wahlhandlung vornehmen kann.
-
Unregelmäßigkeiten bei der Wahlhandlung sind nur dann gemäß § 24 Abs. 2 GKWG beachtlich, wenn sie das Wahlergebnis beeinflusst haben können. Mithin sind solche Unregelmäßigkeiten unbeachtlich, die nach der Lebenserfahrung ohne Einfluss auf das Wahlergebnis gewesen sein können, oder bei denen diese Möglichkeit so entfernt ist, dass sie nicht ernsthaft in Betracht gezogen werden kann.
Verfahrensgang
vorgehend VG Wiesbaden, 7. Dezember 1965, III/1-323/65, III/3-328/65, Urteil
Permalink
- Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023076
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