OS IV 51/65•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1966-05-13, OS IV 51/65
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1966-05-13, OS IV 51/65
OS IV 51/65Verwaltungsgericht / 4. Abteilung13.05.1966
Regest
1. Liegt das nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BBauG erforderliche Einvernehmen der Gemeinde nicht vor, so darf die Bauaufsichtsbehörde die beantragte Baugenehmigung nicht erteilen (wie BVerwG). 2. Die Versagung des Einvernehmens stellt einen selbständig anfechtbaren Verwaltungsakt dar und ist daher nur in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren gegen die Gemeinde nachzuprüfen (st. Rspr. des Senats, abw. v. BVerwG). 3. Die in einem Flächennutzungsplan enthaltenen Angaben stellen wesentliche Anhaltspunkte für die Zulässigkeit eines Bauvorhabens im Außengebiet dar (wie BVerwG). Verfahrensgang vorgehend VG Darmstadt, 13. Januar 1965, II 200/64, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023068
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat — OS IV 51/65 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1966-05-13
Aktenzeichen: OS IV 51/65
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1966:0513.OS.IV51.65.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
-
Liegt das nach § 36 Abs. 1 Satz 1 BBauG erforderliche Einvernehmen der Gemeinde nicht vor, so darf die Bauaufsichtsbehörde die beantragte Baugenehmigung nicht erteilen (wie BVerwG).
-
Die Versagung des Einvernehmens stellt einen selbständig anfechtbaren Verwaltungsakt dar und ist daher nur in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren gegen die Gemeinde nachzuprüfen (st. Rspr. des Senats, abw. v. BVerwG).
-
Die in einem Flächennutzungsplan enthaltenen Angaben stellen wesentliche Anhaltspunkte für die Zulässigkeit eines Bauvorhabens im Außengebiet dar (wie BVerwG).
Verfahrensgang
vorgehend VG Darmstadt, 13. Januar 1965, II 200/64, Urteil
Permalink
- Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023068
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.