F III 2/66•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat, 1966-05-04, F III 2/66
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat, 1966-05-04, F III 2/66
F III 2/66Verwaltungsgericht / 3. Abteilung04.05.1966
Regest
Zur Zulässigkeit und zur Begründetheit einer Restitutionsklage (ohne besondere Rechtsprobleme). Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023060
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 3. Senat — F III 2/66 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1966-05-04
Aktenzeichen: F III 2/66
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1966:0504.F.III2.66.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
Zur Zulässigkeit und zur Begründetheit einer Restitutionsklage (ohne besondere Rechtsprobleme).
Permalink
- Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023060
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.