OS II 119/65•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1966-04-27, OS II 119/65
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1966-04-27, OS II 119/65
OS II 119/65Verwaltungsgericht / 2. Abteilung27.04.1966
Regest
1. Nach § 21 Abs. 1 der Fahrlehrerverordnung liegt es im freien Ermessen der zuständigen obersten Landesbehörde, ob sie eine Ausnahme vom Erfordernis der Fahrlehrerprüfung (§ 3 Abs. 1 Nr. 5 aaO) zulassen will. 2. Zur Frage der Ausübung dieses behördlichen Ermessens hinsichtlich einer Person, die auf Grund eines Lehrgangs bei der Bundeswehr Befreiung von der Fahrlehrerprüfung begehrt. Verfahrensgang vorgehend VG Wiesbaden, 31. August 1965, III/2-147/64, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023052
Gesamter Gesetzestext
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat — OS II 119/65 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1966-04-27
Aktenzeichen: OS II 119/65
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1966:0427.OS.II119.65.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
-
Nach § 21 Abs. 1 der Fahrlehrerverordnung liegt es im freien Ermessen der zuständigen obersten Landesbehörde, ob sie eine Ausnahme vom Erfordernis der Fahrlehrerprüfung (§ 3 Abs. 1 Nr. 5 aaO) zulassen will.
-
Zur Frage der Ausübung dieses behördlichen Ermessens hinsichtlich einer Person, die auf Grund eines Lehrgangs bei der Bundeswehr Befreiung von der Fahrlehrerprüfung begehrt.
Verfahrensgang
vorgehend VG Wiesbaden, 31. August 1965, III/2-147/64, Urteil
Permalink
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