Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1966-04-27, OS II 119/65

OS II 119/65Verwaltungsgericht / 2. Abteilung27.04.1966

Regest

1. Nach § 21 Abs. 1 der Fahrlehrerverordnung liegt es im freien Ermessen der zuständigen obersten Landesbehörde, ob sie eine Ausnahme vom Erfordernis der Fahrlehrerprüfung (§ 3 Abs. 1 Nr. 5 aaO) zulassen will. 2. Zur Frage der Ausübung dieses behördlichen Ermessens hinsichtlich einer Person, die auf Grund eines Lehrgangs bei der Bundeswehr Befreiung von der Fahrlehrerprüfung begehrt. Verfahrensgang vorgehend VG Wiesbaden, 31. August 1965, III/2-147/64, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023052

Gesamter Gesetzestext

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat — OS II 119/65 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1966-04-27

Aktenzeichen: OS II 119/65

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1966:0427.OS.II119.65.0A

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

  1. Nach § 21 Abs. 1 der Fahrlehrerverordnung liegt es im freien Ermessen der zuständigen obersten Landesbehörde, ob sie eine Ausnahme vom Erfordernis der Fahrlehrerprüfung (§ 3 Abs. 1 Nr. 5 aaO) zulassen will.

  2. Zur Frage der Ausübung dieses behördlichen Ermessens hinsichtlich einer Person, die auf Grund eines Lehrgangs bei der Bundeswehr Befreiung von der Fahrlehrerprüfung begehrt.

Verfahrensgang

vorgehend VG Wiesbaden, 31. August 1965, III/2-147/64, Urteil

Permalink

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